Gebühren und Kosten, Stand 31.3.08
Einen Anmeldeantrag (Tüte) erhalten Sie, wenn Sie mir einen an sich selbst adressierten und mit 1,45€ frankierten DIN A4 oder DIN A5 Umschlag schicken.
Alternativ können Sie Zulassungsanträge für den SBF-Binnen hier, den Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffrecht hier und für den SKS hier herunterladen und mir mit den entsprechenden Unterlagen zusenden.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Tüte bzw. der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen und der Information über die gewünschte Prüfung sowie die Summe der Gebühren spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin bei uns ankommt bzw. auf unserem unten angegebenen Konto gutgeschrieben ist.
Eine Bestätigung des Termins erfolgt nur auf telefonische oder schriftliche Bitte per E-Mail!
Bitte achten Sie darauf, ob das ärztliche Zeugnis vor allem im Bereich der Sehschärfe korrekt ausgefüllt ist. Hier sind immer wieder falsche Angaben, die zum Eintrag einer Sehhilfe oder einer Wiederholung der Untersuchung nach 2 Jahren führen, zu vermerken! (Hinweise zum Ausfüllen finden Sie hier )
Eine Externe Anmeldung bitte NUR in vorheriger Absprache mit der Ausbildungsstelle oder dem Prüfungsausschuss! Wegen eventuell begrenzter Platzzahl ist eine Teilnahme nicht immer möglich!
ACHTUNG: Sollte eine Prüfung aus nicht vom Prüfungsausschuss zu vertretenden Gründen ausfallen oder kurzfristig verlegt werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung entstandener Kosten!
Bei einem verspäteten Zahlungseingang ist eine Zulassung zum gewünschten Termin aus organisatorischen Gründen leider NICHT möglich!
Die Kostensätze inklusive der Gebühren, der Reisekosten, der Mehrwertsteuer und der Aufwandsentschädigung für die Prüfer betragen:
Im Bereich des SBF-Binnen:
1. Teilprüfung Zone I (Inland) Zone II (Ausland)
Abnahme der Prüfung 32,52 Euro (20,52+12,00) 44,52 Euro (20,52+24,00)
2. Teilprüfung Zone I (Inland) Zone II (Ausland)
Abnahme der Prüfung 32,52 Euro (20,52+12,00) 44,52 Euro (20,52+24,00)
Erteilungsgebühr 16,06 Euro 16,06 Euro
SUMME 48,58 Euro 60,58 Euro
Ablehnungsgebühr 10.35 Euro 10.35 Euro
Bei einer Gesamtprüfung (Theorie und Praxis am selben Tag und am selben Ort) inklusive Erteilung:
Abnahme der Prüfung 53,04 Euro (41,04+12,00) 65,04 Euro (41,04+24,00)
Erteilungsgebühr 16,06 Euro 16,06 Euro
SUMME 69,10 Euro 81,10 Euro
Fachkundenachweis Seenotsignalmittel
Prüfungsgebühr (incl. 7% MwSt.) 16,05 Euro
Erteilungsgebühr 3,21 Euro
Reisekosten 12,00 Euro
SUMME 31,26 Euro
Sportküstenschifferschein (SKS):
Zulassungsgebühr zur Prüfung 26,75 Euro
Theorie, Wiederholung Prüfung/Teilprüfung 52,13 Euro (40,13+12,00) SUMME 1. Teilprüfung Theorie: 78,88€, Praxis 90,88 €
Praxis 64,13 Euro (40,13+24,00)
Ausstellungsgebühr 26,40 Euro SUMME 2. Teilprüfung Theorie: 78,53€, Praxis 90,53€
Bankverbindung: Kontonummer 130217300, BLZ 370 400 44, Commerzbank Köln, Lücke
Tritt ein Prüfling nach Zulassung nicht zur Prüfung an, so verfallen die anteiligen Reisekosten von 12€ / 24€ und werden bei einer erneuten Anmeldung erneut fällig.
Beim zweiten Fernbleiben von der angesetzten Prüfung gilt der Antrag als zurückgenommen. 75% der Prüfungsgebühren sind dann sind dann verfallen und der Antrag wird dem Bewerber zurückgesandt.
Verwaltungskostengesetz:
§ 15 (2) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung zurückgenommen, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen, die Amtshandlung aber noch nicht beendet ist, oder wird ein Antrag aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit abgelehnt, oder wird eine Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen, so ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um ein Viertel;
Zulassungsverfahren zum SKS unter: