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Gebühren und Kosten, Stand 31.3.08

 

Einen Anmeldeantrag (Tüte) erhalten Sie, wenn Sie mir einen an sich selbst adressierten und mit 1,45€ frankierten DIN A4 oder DIN A5 Umschlag schicken.

Alternativ können Sie Zulassungsanträge für den SBF-Binnen hier, den Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffrecht hier und für den SKS hier herunterladen und mir mit den entsprechenden Unterlagen zusenden.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Tüte bzw. der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen und der Information über die gewünschte Prüfung sowie die Summe der Gebühren spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin bei uns ankommt bzw. auf unserem unten angegebenen Konto gutgeschrieben ist.

Eine Bestätigung des Termins erfolgt nur auf telefonische oder schriftliche Bitte per E-Mail!

Bitte achten Sie darauf, ob das ärztliche Zeugnis vor allem im Bereich der Sehschärfe korrekt ausgefüllt ist. Hier sind immer wieder falsche Angaben, die zum Eintrag einer Sehhilfe oder einer Wiederholung der Untersuchung nach 2 Jahren führen, zu vermerken! (Hinweise zum Ausfüllen finden Sie hier )

 

Eine Externe Anmeldung bitte NUR in vorheriger Absprache mit der Ausbildungsstelle oder dem Prüfungsausschuss! Wegen eventuell begrenzter Platzzahl ist eine Teilnahme nicht immer möglich!

ACHTUNG: Sollte eine Prüfung aus nicht vom Prüfungsausschuss zu vertretenden Gründen ausfallen oder kurzfristig verlegt werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung entstandener Kosten!

Bei einem verspäteten Zahlungseingang ist eine Zulassung zum gewünschten Termin aus organisatorischen Gründen leider NICHT möglich!

Die Kostensätze inklusive der Gebühren, der Reisekosten, der Mehrwertsteuer und der Aufwandsentschädigung für die Prüfer betragen:

 

Im Bereich des SBF-Binnen:

 

1. Teilprüfung                                        Zone I (Inland)                           Zone II (Ausland)

 

Abnahme der Prüfung                        32,52 Euro (20,52+12,00)             44,52 Euro (20,52+24,00)

 

 

2. Teilprüfung                                        Zone I (Inland)                           Zone II (Ausland)

 

Abnahme der Prüfung                            32,52 Euro (20,52+12,00)             44,52 Euro (20,52+24,00)

Erteilungsgebühr                                   16,06 Euro                               16,06 Euro

SUMME                                               48,58 Euro                               60,58 Euro

 

Ablehnungsgebühr                                10.35 Euro                               10.35 Euro

 

Bei einer Gesamtprüfung (Theorie und Praxis am selben Tag und am selben Ort) inklusive Erteilung:

 

Abnahme der Prüfung                              53,04 Euro (41,04+12,00)             65,04 Euro (41,04+24,00)

Erteilungsgebühr                                     16,06 Euro                               16,06 Euro

SUMME                                                 69,10 Euro                               81,10 Euro

 

Fachkundenachweis Seenotsignalmittel                 

Prüfungsgebühr (incl. 7% MwSt.)               16,05 Euro

Erteilungsgebühr                                        3,21 Euro

Reisekosten                                             12,00 Euro

SUMME                                                   31,26 Euro

 

Sportküstenschifferschein (SKS):                                                                                                                 

Zulassungsgebühr zur Prüfung                                                  26,75 Euro

Theorie, Wiederholung Prüfung/Teilprüfung                               52,13 Euro (40,13+12,00)            SUMME 1. Teilprüfung Theorie: 78,88€, Praxis 90,88 €

Praxis                                                                                     64,13 Euro (40,13+24,00)

Ausstellungsgebühr                                                                  26,40 Euro                            SUMME 2. Teilprüfung Theorie: 78,53€, Praxis 90,53€

 

Bankverbindung: Kontonummer 130217300, BLZ 370 400 44, Commerzbank Köln, Lücke 

Tritt ein Prüfling nach Zulassung nicht zur Prüfung an, so verfallen die anteiligen Reisekosten von 12€ / 24€ und werden bei einer erneuten Anmeldung erneut fällig.

Beim zweiten Fernbleiben von der angesetzten Prüfung gilt der Antrag als zurückgenommen. 75% der Prüfungsgebühren sind dann sind dann verfallen und der Antrag wird dem Bewerber zurückgesandt.

 

Verwaltungskostengesetz:

§ 15 (2) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung zurückgenommen, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen, die Amtshandlung aber noch nicht beendet ist, oder wird ein Antrag aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit abgelehnt, oder wird eine Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen, so ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um ein Viertel;

 

Zulassungsverfahren zum SKS unter:

 

http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/patentinformationen/Sportkuestenschifferschein/inhaltsverzsks/zulassungsverfahren/index.html