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Prüfung für die Sachkunde über Fachkunde über pyrotechnische SignalmittelFachkundenachweis (FKN) nach §1 Abs. 3 Erste SprengV
Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist der Kauf, Transport und die häusliche Lagerung einer Signalpistole oder Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffengesetz und Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man sogar eine Waffenbesitzkarte. Der Nachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet, obwohl früher nur ein Stempel in den Sbf See, SKS, SSS oder SHS eingetragen wurde (der sog. Befreiungsvermerk). Es gibt jetzt ein eigenständiges Zertifikat. Derzeit wird nur die Fachkunde nach dem Sprengstoffgesetz geprüft, der Erwerb einer Signalpistole ist damit nicht möglich. Da sich dies in Absehbarer Zeit wieder ändern wird, ist Abwarten zu empfehlen. Prüfungen finden derzeit aus organisatorischen Gründen nur gesondert statt. Eine Anmeldung ist nur zu ausgewiesenen Pyro-Prüfungen möglich. Anmeldeformulare finden sich im Downloadbereich.
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